Michael Pörschke, Senior Technischer Redakteur und Consultant bei der gds GmbH, beleuchtet dieses sehr komplexe Thema ganz praktisch anhand verschiedener Betrachtungsweisen und deren Notwendigkeit:
- Der Maschinenhersteller baut den Schaltschrank selbst und bringt die gesamte Maschine in Verkehr
- Der Maschinenhersteller lässt den Schaltschrank bauen und bringt die gesamte Maschine in Verkehr
- Der Schaltschrankbauer ist "Hersteller" des Schaltschranks und bringt ihn unter eigenem Namen in Verkehr
- Ist die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) auf "Schaltschränke für Maschinen" anzuwenden, die gesondert in Verkehr gebracht werden?
Ihr Referent:
Dipl. Ing. "FH" Michael Pörschke | Senior Technischer Redakteur/Consultant | gds GmbH