Der 20. Januar 2027 rückt näher. Ab diesem Tag ist die neue EU-Maschinenverordnung verbindlich anzuwenden. Für Maschinenhersteller bedeutet das: Sie müssen ihre Produkte, Prozesse und die Technische Dokumentation auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Wer bislang abgewartet hat, sollte jetzt handeln. Denn die Umstellung betrifft weit mehr als ein paar Anpassungen an bestehenden Betriebsanleitungen.
„Das hat doch noch Zeit.“ „Unsere Maschinen sind sicher.“ „Unsere Dokumentation funktioniert seit Jahren.“ Solche Argumente mögen vertraut klingen. Doch spätestens mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 lohnt es sich, die bisherigen Abläufe kritisch zu hinterfragen.
Am 20. Januar 2027 löst die Verordnung die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Für Maschinen, die ab diesem Stichtag erstmals in Verkehr gebracht werden, gelten grundsätzlich die neuen Anforderungen. Eine zusätzliche allgemeine Übergangsfrist gibt es nicht.

Die gute Nachricht:
Was ändert sich durch die neue Maschinenverordnung?
Was ändert sich durch die neue Maschinenverordnung?
Die neue Maschinenverordnung berücksichtigt technische Entwicklungen, die in der bisherigen Maschinenrichtlinie noch nicht ausreichend abgebildet waren. Vernetzte Maschinen, sicherheitsrelevante Software, digitale Steuerungen und zunehmend autonome Funktionen verändern die Anforderungen an die Maschinensicherheit.
Für Hersteller ergeben sich daraus mehrere Handlungsfelder:
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Cybersecurity und funktionale Sicherheit: Digitale Angriffe und unbeabsichtigte Veränderungen an sicherheitsrelevanter Software oder an Daten müssen bei der Beurteilung der Maschinensicherheit berücksichtigt werden, soweit daraus Sicherheitsrisiken entstehen.
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Software als Sicherheitsbauteil: Auch rein digitale Komponenten können unter die Definition eines Sicherheitsbauteils fallen. Das kann Auswirkungen auf Konformitätsbewertung und Nachweispflichten haben.
- Wesentliche Veränderungen: Die Verordnung definiert, wann Veränderungen an bestehenden Maschinen eine neue Bewertung der Konformität erforderlich machen können.
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Risikobeurteilung und CE-Konformität: Hersteller müssen prüfen, ob ihre bestehenden Verfahren die neuen Anforderungen vollständig abdecken.
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Digitale Betriebsanleitungen: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Betriebsanleitungen künftig digital statt auf Papier bereitgestellt werden.
Damit betrifft die Umstellung nicht allein die CE-Verantwortlichen. Auch Konstruktion, Softwareentwicklung, Technische Redaktion, Produktmanagement und Service müssen sich mit den Änderungen auseinandersetzen.
Digitale Betriebsanleitungen: Ein PDF allein ist noch keine Digitalstrategie
Eine der praxisrelevanten Neuerungen betrifft die Bereitstellung von Betriebsanleitungen.
Die Maschinenverordnung erlaubt ausdrücklich, diese in digitaler Form bereitzustellen. Allerdings sind daran Bedingungen geknüpft.
Hersteller müssen unter anderem sicherstellen, dass die Anleitungen:
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dem jeweiligen Maschinenmodell eindeutig zugeordnet sind,
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für Nutzer leicht zugänglich sind,
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heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden können,
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online während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine, mindestens jedoch zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen, zugänglich bleiben.
Verlangt der Käufer zum Kaufzeitpunkt eine gedruckte Betriebsanleitung, muss diese innerhalb eines Monats kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für Maschinen, die von nichtprofessionellen Nutzern verwendet werden können, gelten zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung wesentlicher Sicherheitsinformationen auf Papier.
Ein QR-Code an der Maschine kann den Zugang zu digitalen Betriebsanleitungen vereinfachen. Er löst aber noch nicht die eigentliche Herausforderung: Wie stellen Hersteller sicher, dass Nutzer die richtigen Informationen zu ihrer Maschine finden? Wie werden Produktvarianten, unterschiedliche Softwarestände und Änderungen berücksichtigt? Und wer sorgt dafür, dass die Informationen über viele Jahre zuverlässig verfügbar bleiben?
Hier zeigt sich der Unterschied zwischen der bloßen Digitalisierung bestehender Dokumente und einer durchdachten digitalen Informationsbereitstellung.
Technische Dokumentation: Weg von isolierten Dokumenten, hin zu verlässlichen Informationen
Mit zunehmender Produktkomplexität wächst auch der Aufwand für die Technische Dokumentation. Unterschiedliche Maschinenvarianten, Softwareversionen, Sicherheitsfunktionen und Nachrüstungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Wer Informationen mehrfach in unterschiedlichen Dokumenten pflegt, kennt die Risiken: Änderungen werden nicht überall übernommen, Versionen stimmen nicht überein oder sicherheitsrelevante Hinweise sind schwer auffindbar.
Modulare Dokumentationsstrukturen und Redaktionssysteme können hier Abhilfe schaffen. Inhalte werden zentral erstellt, wiederverwendet und gezielt für unterschiedliche Produkte oder Varianten zusammengestellt. Änderungen lassen sich kontrollierter umsetzen, während konsistente Informationsbestände die Grundlage für verschiedene Ausgabeformate schaffen.
Ein weiterer Schritt ist die digitale Bereitstellung über ein Content Delivery Portal.
Mit easybrowse, der Content-Delivery-Lösung von gds, können Unternehmen technische Informationen zentral zur Verfügung stellen und zielgerichtet zugänglich machen. Anwender gelangen beispielsweise über einen QR-Code an der Maschine zu den passenden Informationen für Bedienung, Wartung oder Service.
Das vereinfacht nicht nur den Zugang zur Dokumentation. Es schafft auch Voraussetzungen für Selfservice-Angebote und eine effizientere Informationsversorgung über den Produktlebenszyklus hinweg.
Wichtig bleibt: Eine digitale Bereitstellungslösung allein gewährleistet noch keine rechtskonforme Dokumentation. Die Inhalte, ihre Zuordnung und die Prozesse dahinter müssen ebenso stimmen wie die technischen Voraussetzungen für ihre Bereitstellung.
Und was ist mit bestehenden Maschinen?
Nicht jede Maschine muss zum 20. Januar 2027 automatisch neu bewertet oder mit einer neuen Betriebsanleitung ausgestattet werden.
Entscheidend ist unter anderem, wann ein Produkt erstmals in Verkehr gebracht wurde und ob Veränderungen vorgenommen werden, die eine erneute Konformitätsbewertung auslösen.
Besonders bei Umbauten, Nachrüstungen und Veränderungen an Steuerungen oder Sicherheitsfunktionen lohnt sich daher eine genaue Prüfung. Die neue Maschinenverordnung enthält erstmals eine ausdrückliche Definition der wesentlichen Veränderung.
Für Unternehmen mit einem großen Maschinenportfolio stellt sich damit eine wichtige Frage: Welche Produkte und Prozesse sind von den neuen Anforderungen unmittelbar betroffen und wo besteht lediglich perspektivischer Optimierungsbedarf?
Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Die Bewertung muss die jeweilige Maschine, ihren Verwendungszweck und die konkreten Veränderungen berücksichtigen.
Fünf Fragen, die sich Hersteller jetzt stellen sollten
Prüfen Sie, ob Zuständigkeiten, Konformitätsbewertung, Risikobeurteilung und technische Unterlagen den neuen Anforderungen entsprechen.
Bewerten Sie insbesondere sicherheitsrelevante Software, Vernetzung, Cybersecurity und gegebenenfalls autonome Funktionen.
Können Sie sicherstellen, dass Sicherheitsinformationen, Varianten und Softwarestände nachvollziehbar dokumentiert sind?
Klären Sie, ob eine digitale Bereitstellung sinnvoll ist und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen an Zugänglichkeit, Verfügbarkeit, Download und Ausdruck erfüllen.
Die Umstellung gelingt nur, wenn Konstruktion, Product Compliance, Technische Redaktion und weitere beteiligte Abteilungen ihre Aufgaben kennen und aufeinander abgestimmt arbeiten.
Von der Bestandsaufnahme zur konkreten Umsetzung
Die neue Maschinenverordnung lässt sich nicht mit einer einzelnen Software oder einer allgemeinen Checkliste erledigen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den Produkten, den bestehenden Prozessen und dem jeweiligen Digitalisierungsgrad ab.
gds unterstützt Unternehmen deshalb auf unterschiedlichen Ebenen.

Anforderungen verstehen und Handlungsbedarf erkennen
Im Rahmen praxisorientierter Workshops zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 betrachten die Experten von gds gemeinsam mit den Unternehmen die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen auf den CE-Prozess, die Risikobeurteilung, die Technische Dokumentation und die betrieblichen Abläufe.
Auf Wunsch werden die Anforderungen anhand einer moderierten Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 direkt auf ein konkretes Produkt angewendet.
Technische Dokumentation zukunftsfähig aufstellen
Ob strukturierte Informationserstellung, modulare Redaktionsprozesse oder digitale Bereitstellung: gds unterstützt Unternehmen dabei, ihre Technische Dokumentation so zu organisieren, dass Informationen effizient gepflegt und zuverlässig genutzt werden können.
Mit den gds-Redaktionssystemen und der Content-Delivery-Lösung easybrowse stehen dafür passende Werkzeuge zur Verfügung. Welche Lösung sinnvoll ist, richtet sich nach der vorhandenen Systemlandschaft und den konkreten Anforderungen.
2027 kommt. Die Ausreden können gehen.
Die neue Maschinenverordnung bringt zusätzliche Anforderungen mit sich. Sie bietet aber auch einen Anlass, gewachsene Prozesse zu überprüfen und die Technische Dokumentation auf eine tragfähige Grundlage zu stellen.
Wer jetzt seinen Handlungsbedarf kennt, kann gezielt Prioritäten setzen, statt kurz vor dem Stichtag unter Zeitdruck reagieren zu müssen.
Sie möchten wissen, wo Ihr Unternehmen steht?
Sprechen Sie mit unseren Experten über die neue Maschinenverordnung, Ihre CE-Prozesse und die Möglichkeiten einer digitalen Technischen Dokumentation. Besuchen Sie uns auf der tekom-Jahrestagung am Messestand von gds. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Über den Autor
Lukas Laukötter ist Sales Development Specialist bei gds und beschäftigt sich seit rund zehn Jahren mit Lösungen und Dienstleistungen für die Technische Dokumentation. Seine Schwerpunkte liegen auf der Digitalisierung von Dokumentations-Prozessen, der Bereitstellung technischer Informationen und den regulatorischen Anforderungen an Maschinenhersteller.
Dabei verbindet er sein Wissen über technische Lösungen mit einem praxisnahen Blick auf die Herausforderungen der Unternehmen. Besonders interessiert ihn, wie sich gesetzliche Anforderungen mit effizienten Informationsprozessen verbinden lassen und welche Chancen sich daraus für Hersteller ergeben.