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gdslive:

5 Fragen an Philipp Reusch
Founding Partner, Rechtsanwalt Head of Regulatory Affairs & Market Measures | Reusch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

KEYNOTE:

Neue rechtliche Rahmenbedingungen für den Maschinenbau

09:00 - 10:00 Uhr in Tagungsraum 1

 

1. Was qualifiziert Sie besonders als Referent für dieses Thema (Praxiserfahrungen)?
Wir beraten seit 20 Jahren den Anlagen- und Maschinenbau und werden insbesondere den systematischen Ansatz über ein Technical Compliance
Management auch mit der neuen Maschinenverordnung weiter intensiv verfolgen, insbesondere bezogen auf die deutlich gesteigerte Komplexität bei Produkten mit digitalen Elementen.

2. An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Vortrag?
Von der Entwicklung und Konstruktion über das Qualitätsmanagement bis hin zu Inhouse Juristen und Verantwortlichen in Einkauf und Vertrieb.

3. Warum ist Ihr Vortragsthema zum aktuellen Zeitpunkt besonders relevant?
Die neue Maschinenverordnung, aber auch die Einflüsse aus der Gesetzgebung rund um Cybersecurity sind komplett neu und enthalten viele neue Themen und Fragestellungen.

4. Welche zentralen Informationen soll Ihr Vortrag vermitteln, was sollen die Zuhörer lernen?Inhalte der neuen Maschinenverordnung und die Auswirkungen der bereits 2019 in Kraft getretenen Marktüberwachungsverordnung.

5. Steht Ihr Vortrag im Zusammenhang mit einer Problematik, die viele Unternehmen betrifft? Wenn ja, welche?
Zentrale Punkte sind auf der einen Seite die Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten an die Konformität von Maschinen und Anlagen aufgrund der neuen Maschinenverordnung, auf der anderen Seite die Folgen im Feld aufgrund neuer regulatorischer Vorgaben für Marktmaßnahmen und Rückrufe.

 

gdslive findet am 24.05.2023 im DUSconference plus im Flughafen Düsseldorf statt. Anmeldungen unter: www.gdslive.eu/anmeldungen - schnell sein, die Plätze sind limitiert!

Informieren Sie sich direkt unter den nachfolgenden Links:

Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Website die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Diese Form soll grundsätzlich geschlechtsunabhängig verstanden werden.